Das Jugendmitglied wird im 19. Lebensjahr zum Erwachsenenmitglied.
Die Beitragsklasse "kindergeldberechtigte Personen" kann nur gegen Nachweis des Kindergeldbezugs in Anspruch genommen werden. Der Nachweis ist jährlich unaufgefordert zu erbringen.
Der festgestellte Mitgliedsbeitrag, wie auch der errechnete Betrag über die nicht geleisteten Arbeitsstunden, werden von dem Konto des Mitglieds abgebucht.